Vorgaben des DEHOGA-Verbandes NRW

* nur bei einer stabilen Inzidenz unter 50

Eintritt nur gestattet, wenn

Eintritt wird nur gewährt für:

  • Geimpfte (vollständig seit 14 Tagen)
  • Genesene (min. 28 Tage – max. 6 Monate)
  • Getestete (Test nicht älter als 48 H – gilt auch für Kinder ab dem Schuleintritt)
Eintritt nur gestattet, wenn

Wieviele Personen dürfen an einem Tisch sitzen?

  • 1 Hausstand (plus 1 fremde Person)
  • 2 (3*) Hausstände mit maximal 5 (10*) Personen an einem Tisch
  • ACHTUNG! Kinder bis 14 Jahren, Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu
Eintritt nur gestattet, wenn

Kontaktdaten Erfassung

  • Bitte beachten Sie, dass nach wie vor die Kontaktdaten erfasst werden müssen, digital via Smartphone (Luca-App) oder schriftlich auf Papier. Die Mitarbeiter:innen helfen Ihnen gerne weiter
  • Die Daten werden nach 4 Wochen vernichtet
Eintritt nur gestattet, wenn

Bitte beachten Sie die Abstandsregelungen:

  • Im Außenbereich 1,50 m
  • Im Innenbereich mindestens 2 m Abstand
  • Die Abstände müssen auch auf Laufflächen und im Toilettenbereich eingehalten werden
Eintritt nur gestattet, wenn

Bitte beachten Sie die Maskenpflicht beim Verlassen Ihres Sitzplatzes.

Bei jeglicher Bewegung im geschlossenen Raum (Gang zur Toilette usw.) besteht eine Maskenpflicht.

Eintritt nur gestattet, wenn

Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie bitte zuhause.

Bitte folgen Sie den Hinweisen unserer geschulten Mitarbeiter:innen!

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